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Coronavirus und Belgian Biketours

Update: 6. Juni 2020

Belgian Biketours halt die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) im Auge. Wir folgen den Informationen der RIVM in den Niederlanden, dem Rat der belgischen Regierung und stehen in engem Kontakt mit dem ANVR (dem Berufsverband für Reiseunternehmen in den Niederlanden) und unseren lokalen Vertretern. Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unten. 

 

Kann ich trotzdem in den Urlaub fahren?

Ab 15. Juni 2020 können wir unsere Fahrradreisen in Belgien wieder anbieten. Ab diese Termin gehen alle Restaurants, Touristenattraktionen, Museen usw. in Belgien wieder öffnen. Es sind jedoch noch einige Maßnahmen zu beachten: es kann ein maximum Anzahl Personen auf jeden Moment im Museen und Restaurants sein und es muss immer im Voraus reserviert werden. Und er wird noch immer empfohlen Menschenmassen zu vermeiden. Gesichtsmasken sind im öffentlichen Verkehr obligatorisch.
Unsere Reisen im Frankreich sind hoffentlich ab 6. Juli möglich, aber dass ist jetzt noch nicht 100% sicher. 

Voucher

Wenn Ihre Radreise durch uns storniert wird vor 15. Juni 2020, erhalten Sie von uns einen Gutschein mit dem bezahlten Reisepreis, mit dem Sie eine neue Reise zu einem späteren Zeitpunkt buchen können. Der Gutschein ist ein Jahr ab Ausgabezeit gültig und kann für alle Fahrten von Dutch Biketours und Belgian Biketours mit Termine vor ende September 2021 verwendet werden. Wir werden den Kunden innerhalb von drei Wochen darüber kontaktieren, wie der Gutschein zur Verfügung gestellt wird. Sie müssen uns darüber nicht selbst kontaktieren.

Rückerstattungen nicht möglich

Wir verstehen sehr gut, dass Sie es vorziehen können, die bezahlte Reisesumme zurückzugeben. Die Umstände sind jedoch so außergewöhnlich, dass wir uns für eine außergewöhnliche Lösung entschieden haben. Diese Lösung wurde in Absprache mit dem Handelsverband ANVR (das niederländischen Gegenstück von DRV) erarbeitet und der Garantiefonds SGR (das niederländischen Gegenstück von Tourvers) garantiert den Gutschein.

Ich buchte eine Reise mit Abfahrten nach dem 15. Juni. Geht meine Reise weiter?

Ja, wenn Sie möchten konnen Ihre Reise weitergehen. Alle Kunden mit Abfahrt im Juni sind informiert. Wenn die Kunden nicht möchten oder können reisen, dann konnen die ändern nach ein andere Zeitraum.  

Meine Reise geht weiter, was muss ich beachten?

Selbst wenn Ihre Reise weitergeht, sieht das Leben anders aus als zuvor, einschließlich Ihres Radurlaubs. Die Hotels, Restaurants, Museen und alle anderen lokalen Unternehmen sollten die in den jeweiligen Ländern geltenden Maßnahmen berücksichtigen. Muss ich eine Gesichtsmaske haben, mit wie vielen Personen kann ich zusammen radeln, kann ich im Hotel zu Abend essen? Alle Fragen, die je nach Zeitraum und Land unterschiedlich sein können. Wir versuchen, Sie in den Reisedokumenten so gut wie möglich über die Maßnahmen an Ihrem Zielort zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, sich auch gut auf Ihre Reise vorzubereiten. Welche Maßnahmen gelten, aber es kann auch nützlich sein, alle Restaurants zu reservieren? Oder Halbpension buchen. Haben Sie Attraktionen, die Sie besuchen möchten, prüfen Sie online, ob Sie bereits eine Eintrittskarte reservieren sollten.

 

Ich buchte eine Reise ab Juli oder später. Kann ich diese stornieren?

Wenn es innerhalb von sechs Wochen nach Abflug eine negative Reiseempfehlung für Belgien gibt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 oder 2021 zu buchen. Die Kosten für Visa und Impfungen können nicht bei Belgian Biketours angegeben werden. Eine Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung kann diese zurückerstatten. Das variiert je nach Versicherung. Wenn Sie umbuchen oder stornieren möchten, während es keine negativen Reisehinweise gibt, gelten die regulären Belgian Biketours Stornierungsbedingungen.  

Corona Gutschein? Deshalb!

Wenn Sie eine Pauschalreise stornieren, erhalten Sie Ihr Geld normalerweise innerhalb von 14 Tagen zurück. Aber die Reisebranche macht gerade eine sehr schwere Zeit durch. Aufgrund aller Stornierungen sind Reisebüros verpflichtet, den Verbrauchern die Reisesumme zu erstatten. Infolgedessen geraten Reisebüros in finanzielle Schwierigkeiten, was möglicherweise zu einer Insolvenz führen kann. Um dies zu verhindern, hat die Stiftung Reisegarantiefonds (SGR) in Zusammenarbeit mit dem ANVR seit dem 16. März 2020 den Corona-Gutschein ausgestellt. Alle Reisen die vor 1 Juni durch uns storniert sind, können ein Gutschein bekommen. 

Vorteile des Corona-Gutscheins

Mit dem Corona-Gutschein können Sie die stornierte Reise zu einem späteren Zeitpunkt umbuchen. Neugierig auf die anderen Vorteile des Gutscheins? Schau es dir unten an!

Gültigkeit

Der Gutschein ist ein Jahr gültig. Sie müssen eine neue Reise vor dem Ablaufdatum des Gutscheins buchen. Die Reise selbst kann in Zukunft weiter stattfinden. Sie müssen also nicht innerhalb dieses Jahres reisen.

Garantiedeckung

Haben Sie den Gutschein angenommen und hat das Reiseunternehmen finanzielle Probleme? Keine Bange! Die Gutschrift des Gutscheins wird durch den Reisegarantiefonds gedeckt. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters erhalten Sie die Reisesumme vom Garantiefonds (SGR) zurück.

Wertgutschein

Der Wert des Gutscheins entspricht dem Betrag, den Sie für Ihre Reise bezahlt haben. Wenn Ihre Reisen aufgrund des Koronavirus storniert wurden und Sie die Reisesumme noch nicht vollständig bezahlt haben, müssen Sie die verbleibende Zahlung nicht mehr bezahlen. Sie erhalten einen Gutschein mit dem Wert der bezahlten Reisesumme.

Buchen Sie eine Reise mit dem Corona-Gutschein

Buchen Sie eine neue Reise mit dem Corona-Gutschein und ist dieser günstiger als der Wert Ihres Gutscheins? Dann bekommen Sie den Unterschied zurück. Ist der ursprüngliche Urlaub teurer geworden, zahlen Sie die Differenz oder können eine weitere Reise zum gleichen Preis wie der Gutschein buchen.

Corona Gutschein? Sie können später eine Rückerstattung beantragen!

Wenn Sie den Gutschein besitzen und ihn aus persönlichen Gründen nicht verwenden möchten oder können, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des vollen Wertes des Gutscheins. Dies ist ab 1 Jahr nach Annahme des Gutscheins möglich.

Richtlinie der Europäischen Kommission: Korona-Gutschein

Die Europäische Kommission unterstützt die Initiative der Reisebranche, den Verbrauchern einen Gutschein für die Stornierung einer Pauschalreise anzubieten. Die Kommission hat eine Richtlinie ausgearbeitet, der der Corona-Gutschein entsprechen muss. Beispielsweise macht die Kommission die Bedingung, dass Sie nach Annahme des Corona-Gutscheins die Möglichkeit erhalten müssen, eine Rückerstattung zu beantragen, wenn Sie den Gutschein letztendlich nicht verwenden möchten. Der Gutschein muss Ihnen auch im Insolvenzfall Schutz bieten. Der SGR- und ANVR-Corona-Gutschein erfüllt diese Bedingungen bereits!

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